Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Die Grundlage unserer Zusammenarbeit – klar, vollständig und transparent.

A. Allgemeiner Teil

1. Zweck und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Simplicon AG mit Sitz in Zug gelten für sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen der Simplicon AG gegenüber Geschäftskunden, Unternehmen, öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Organisationen und sonstigen professionellen Auftraggebern. Sie gelten nicht für Konsumentenverträge, sofern nicht ausdrücklich und rechtlich zulässig etwas anderes vereinbart wird.

Die AGB gelten insbesondere für Beratung, Projektleitung, IT-Strategie, IT-Beschaffung, Handel mit Hardware und Software, Softwarelizenzen, Cloud-, Subscription- und Managed Services, Support, Betrieb, Rollouts, Security Assessments, Audits, KI-bezogene Leistungen, Lifecycle-Services, Recycling-Services und damit zusammenhängende Leistungen.

Die AGB gelten auch für Leistungen mit Auslandbezug, insbesondere im Verhältnis zu Kunden, Partnern, Herstellern, Distributoren und Dienstleistern in der Schweiz, der EU und weiteren Staaten, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Simplicon AG diese ausdrücklich schriftlich akzeptiert. Die blosse Leistungserbringung, Lieferung, Rechnungstellung oder Entgegennahme einer Zahlung gilt nicht als Anerkennung fremder Geschäftsbedingungen.

2. Rangordnung der Vertragsdokumente

Bei Widersprüchen zwischen Vertragsdokumenten gilt folgende Rangordnung, sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbaren:

  1. individuell unterzeichneter Vertrag oder Rahmenvertrag
  2. projektspezifische Leistungsbeschreibung, Auftragsbestätigung, Statement of Work, SLA oder sonstige projektspezifische Vereinbarung
  3. Offerte der Simplicon AG
  4. diese AGB
  5. Leistungsbeschreibungen, Produktinformationen, Herstellerbedingungen, Drittanbieterbedingungen und sonstige Anhänge

Individuelle schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Diese AGB ergänzen die individuellen Vereinbarungen in allen Punkten, die dort nicht oder nicht abschliessend geregelt sind.

3. Offerten, Vertragsabschluss und Freigaben

Offerten der Simplicon AG sind während 14 Kalendertagen ab Ausstellungsdatum gültig, sofern in der Offerte keine andere Frist genannt wird. Nach Ablauf dieser Frist ist Simplicon AG nicht mehr an die Offerte gebunden.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde eine Offerte, Auftragsbestätigung oder sonstige Leistungsbeschreibung schriftlich oder in Textform annimmt und aus der Annahme die bestellte Leistung, der Umfang und die Vergütung hinreichend bestimmbar sind. Als Textform gelten insbesondere E-Mail und elektronische Freigaben, sofern Absender und Inhalt nachvollziehbar sind.

Soweit eine rechtsgültige Unterzeichnung erforderlich ist, muss die Annahme durch eine zeichnungsberechtigte oder sonst zur Freigabe bevollmächtigte Person erfolgen. Der Kunde stellt sicher, dass nur zeichnungsberechtigte oder für das Projekt handlungsbevollmächtigte Personen Bestellungen, Zusatzaufwände, Change Requests oder sonstige verbindliche Erklärungen abgeben.

Mündliche Abreden sind nur verbindlich, wenn sie nachträglich in Textform bestätigt werden oder wenn Simplicon AG deren Inhalt ausdrücklich anerkennt.

4. Leistungsumfang und Leistungserbringung

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte, Leistungsbeschreibung, Auftragsbestätigung, SLA oder sonstigen individuellen Vereinbarung. Simplicon AG erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen, mit angemessener Sorgfalt, nach aktuellem Branchenstandard und nach dem bei Leistungserbringung verfügbaren Kenntnisstand.

Simplicon AG schuldet ohne ausdrückliche gegenteilige Vereinbarung keine bestimmte wirtschaftliche, technische, regulatorische oder organisatorische Erfolgsgarantie. Beratungen, Konzepte, Empfehlungen, Analysen, Audits und Assessments sind fachliche Einschätzungen auf Basis der vom Kunden gelieferten Informationen, der vereinbarten Prüfungsintensität und des zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bekannten Sachverhalts.

Änderungen des Leistungsumfangs werden als Change Request behandelt und können separat offeriert und verrechnet werden.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde wirkt aktiv, vollständig und rechtzeitig an der Leistungserbringung mit. Er stellt Simplicon AG alle Informationen, Unterlagen, Daten, Zugänge, Berechtigungen, Ansprechpartner, Entscheide, Freigaben, Systeme und sonstigen Mittel zur Verfügung, die für die Leistungserbringung erforderlich oder zweckmässig sind.

Der Kunde ist für seine eigenen Daten, Inhalte, Geschäftsprozesse, Systeme, Lizenzen, Berechtigungen, Datenschutzrollen, regulatorischen Anforderungen, internen Kontrollen und den operativen Geschäftsbetrieb verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Vor Eingriffen in produktive Systeme stellt der Kunde sicher, dass hinreichende und funktionsfähige Backups bestehen. Die Datensicherung bleibt grundsätzlich Verantwortung des Kunden, sofern Simplicon AG diese Aufgabe nicht ausdrücklich und schriftlich übernommen hat.

Beanstandungen sind innert 5 Arbeitstagen ab Lieferung, Bereitstellung, Abnahmeaufforderung oder produktiver Nutzung schriftlich und mit nachvollziehbarer Beschreibung zu melden. Erfolgt keine rechtzeitige Beanstandung, gilt die Leistung als genehmigt oder abgenommen.

6. Termine, Fristen und Abnahme

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Alle anderen Termine gelten als Zieltermine oder Planungswerte.

Verzögerungen, die durch den Kunden, Drittanbieter, Hersteller, höhere Gewalt, Lieferkettenstörungen, Sicherheitsvorfälle oder sonstige Umstände ausserhalb des Einflussbereichs von Simplicon AG entstehen, verschieben Termine angemessen. Daraus resultierende Zusatzaufwände kann Simplicon AG nach Aufwand verrechnen.

Ist eine Abnahme vorgesehen, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme ausdrücklich erklärt, die Leistung produktiv nutzt oder innert 5 Arbeitstagen nach Bereitstellung keine wesentlichen Mängel schriftlich rügt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.

7. Change Requests und Mehraufwand

Änderungen des Leistungsumfangs, zusätzliche Anforderungen, Anpassungen von Terminen, zusätzliche Integrationen oder Nacharbeiten aufgrund geänderter Kundenanforderungen gelten als Change Request. Change Requests sollen in Textform erfasst werden.

Mehraufwand, der durch fehlende, verspätete oder mangelhafte Mitwirkung des Kunden, unrichtige Informationen oder geänderte Rahmenbedingungen entsteht, wird nach Aufwand verrechnet.

8. Preise, Nebenkosten und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Schweizer Franken und exklusive Mehrwertsteuer. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Abzüge, Skonti, Verrechnungen oder Zurückbehaltungen sind nur zulässig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart oder rechtskräftig festgestellt sind.

Reisezeiten, Reisekosten, Spesen, Versandkosten, Installationskosten, Gebühren, Zoll, Drittanbietergebühren, Herstellerkosten und sonstige Nebenkosten werden separat verrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Preis enthalten sind.

Drittanbieter-, Lizenz-, Cloud-, Subscription- und Herstellerpreise sowie Wechselkurse, Transportkosten, Energiekosten und sonstige externe Kostenfaktoren können an den Kunden weitergegeben werden, wenn sie sich nach Offertstellung oder während laufender Leistungserbringung ändern.

9. Zahlungsverzug und Leistungsunterbruch

Der Kunde gerät nach Ablauf der Zahlungsfrist ohne weitere Mahnung in Verzug. Der Verzugszins beträgt 5 % pro Jahr, sofern kein höherer Schaden nachgewiesen wird oder zwingendes Recht etwas anderes vorsieht.

Simplicon AG kann Mahngebühren erheben: 1. Mahnung CHF 10, 2. Mahnung CHF 20, 3. Mahnung CHF 30. Betreibungs-, Inkasso-, Rechts- und Verfahrenskosten bleiben vorbehalten.

Bei Zahlungsverzug ist Simplicon AG berechtigt, noch nicht erbrachte Leistungen zu sistieren, Lieferungen zurückzubehalten, Zugänge einzuschränken, Support zu unterbrechen oder weitere Leistungen nur gegen Vorauszahlung zu erbringen.

10. Subunternehmer, Freelancer, Partner und Personalressourcen

Simplicon AG ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Mitarbeitende, Freelancer, Subunternehmer, Hersteller, Distributoren oder Partner einzusetzen. Der Einsatz von Personalressourcen erfolgt ausschliesslich zur Erfüllung eines Kundenauftrags. Der Kunde erhält keine arbeitsrechtliche oder disziplinarische Weisungsbefugnis gegenüber eingesetzten Personen.

Soweit gesetzlich zulässig, haftet Simplicon AG für beigezogene Hilfspersonen nur für sorgfältige Auswahl, Instruktion und Überwachung.

11. Geheimhaltung

Die Parteien behandeln alle nicht allgemein bekannten Informationen vertraulich, die ihnen im Zusammenhang mit einem Angebot, Vertrag oder Projekt zugänglich werden. Vertrauliche Informationen dürfen nur für die Vertragsdurchführung verwendet und nur solchen Personen zugänglich gemacht werden, die diese für die Vertragserfüllung benötigen.

Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags. Sie gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, bereits rechtmässig bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflichten offengelegt werden müssen.

12. Datenschutz und Informationssicherheit

Die Parteien halten die jeweils anwendbaren Datenschutzbestimmungen ein. Bei Verträgen mit Schweizer Bezug sind dies insbesondere die Bestimmungen des Schweizer Datenschutzrechts.

Simplicon AG bearbeitet Personendaten nur im Rahmen des vereinbarten Auftrags. Soweit Simplicon AG als Auftragsbearbeiterin tätig wird, werden die Parteien bei Bedarf eine separate Datenschutzvereinbarung oder einen Auftragsbearbeitungsvertrag abschliessen.

Daten können in der Schweiz und, insbesondere bei Cloud-, Microsoft-, SaaS- oder Drittanbieterdiensten, in der EU oder in weiteren Staaten bearbeitet werden. Details siehe Datenschutzerklärung.

13. Informationssicherheit, Zugriffsdaten und Kundenumgebung

Der Kunde ist für seine eigene Informationssicherheit, Benutzerverwaltung, Passwortsicherheit, Zugriffsrechte, Endgeräte, Netzwerke, Systeme, Sicherheitsrichtlinien, Datensicherung und Business Continuity verantwortlich, soweit Simplicon AG nicht ausdrücklich schriftlich bestimmte Aufgaben übernommen hat.

Zugangsdaten, Schlüssel, Zertifikate, Tokens, Administratorrechte und vergleichbare Berechtigungen sind vom Kunden sicher zu verwalten. Der Kunde informiert Simplicon AG unverzüglich über Sicherheitsvorfälle, Verdachtsfälle oder kompromittierte Zugangsdaten.

14. Immaterialgüterrechte und Arbeitsergebnisse

Vorbestandene Rechte, Methoden, Know-how, Templates, Frameworks, Bibliotheken, Tools, Skripte, Konzepte, Standards, Dokumentationen, Designs, Architekturen, Automationen und sonstige Materialien von Simplicon AG verbleiben im Eigentum oder in der Rechtszuständigkeit von Simplicon AG.

Arbeitsergebnisse, die spezifisch und individuell für den Kunden erstellt werden, stehen dem Kunden im vereinbarten Umfang zu. Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein nicht ausschliessliches, zeitlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene interne Geschäftszwecke.

Für Open-Source-Komponenten gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen mit eigenen Rechten, Pflichten und Haftungsausschlüssen.

15. Referenzen

Simplicon AG darf den Namen, das Logo und eine sachliche Beschreibung des Projekts des Kunden als Referenz verwenden, wenn der Kunde vorgängig zustimmt. Die Zustimmung soll in Textform eingeholt werden.

16. Gewährleistung allgemein

Simplicon AG erbringt Dienstleistungen sorgfältig und fachgerecht. Eine Gewähr für bestimmte technische, wirtschaftliche oder regulatorische Ergebnisse besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.

Soweit gesetzlich zulässig, sind Gewährleistungsrechte ausgeschlossen oder auf Nachbesserung beschränkt. Simplicon AG ist berechtigt, gerügte Mängel durch Nachbesserung, Ersatzleistung, Workaround oder andere sachgerechte Massnahmen zu beheben. Schlägt eine Nachbesserung fehl, kann Simplicon AG nach eigener Wahl eine angemessene Preisreduktion gewähren oder vom betroffenen Leistungsteil zurücktreten.

17. Haftung

Simplicon AG haftet für direkte Schäden nur, soweit diese durch eine nachgewiesene schuldhafte Pflichtverletzung verursacht wurden. Für Personen- und Sachschäden haftet Simplicon AG, soweit gesetzlich zulässig, gesamthaft bis maximal CHF 5'000'000 pro Schadenfall.

Für reine Vermögensschäden haftet Simplicon AG, soweit gesetzlich zulässig, höchstens bis zum tieferen Betrag aus CHF 250'000 und 10 % des Auftragsvolumens des betroffenen Projekts. Die Begrenzung gilt pro Schadenfall und pro Auftrag.

Soweit gesetzlich zulässig, ist jede Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Reputationsschäden, Betriebsunterbruch, Produktionsausfall, Nutzungsausfall, Datenverlust, Wiederbeschaffung von Daten, Verlust von Goodwill, Ansprüche Dritter und interne Aufwände des Kunden ausgeschlossen.

Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden, Organe, Freelancer, Partner, Subunternehmer und Hilfspersonen von Simplicon AG, soweit gesetzlich zulässig.

18. Höhere Gewalt und externe Ereignisse

Simplicon AG haftet nicht für Nichterfüllung, verspätete oder mangelhafte Erfüllung infolge höherer Gewalt – insbesondere Naturereignisse, Pandemien, Krieg, Terror, Cyberangriffe, Ausfälle von Strom, Internet, Telekommunikation oder Rechenzentren, Lieferkettenstörungen, Sanktionen oder behördliche Anordnungen.

Dauert das Ereignis länger als 60 Tage an, kann jede Partei den betroffenen Vertragsteil kündigen, sofern keine andere Lösung vereinbart wird.

19. Exportkontrolle, Sanktionen und rechtmässige Nutzung

Der Kunde verpflichtet sich, Produkte, Software, Lizenzen, Cloud-Services, Dokumentationen, Technologien und Arbeitsergebnisse nur rechtmässig zu nutzen und alle anwendbaren Exportkontroll-, Sanktions-, Zoll-, Datenschutz-, Immaterialgüter- und Lizenzvorschriften einzuhalten.

20. Vertragsdauer, Kündigung und Beendigung

Vertragsdauer, Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Ohne andere Vereinbarung können Dienstleistungsverträge mit einer Frist von einem Monat auf Ende eines Monats gekündigt werden. Managed Services und vergleichbare wiederkehrende Services können mit einer Frist von drei Monaten auf Ende eines Monats gekündigt werden.

Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten, insbesondere bei schwerwiegender Vertragsverletzung, Zahlungsverzug trotz Mahnung, Vertrauensbruch oder Sicherheitsrisiken.

B. Besondere Bestimmungen für Dienstleistungen

21. Beratung, Projektleitung und IT-Strategie

Beratungs-, Projektleitungs- und IT-Strategieleistungen werden nach fachlicher Einschätzung und aktuellem Branchenstandard erbracht. Empfehlungen, Konzepte, Roadmaps und Risikoanalysen sind fachliche Einschätzungen; der Kunde bleibt für eigene Managemententscheidungen, Investitionen und Umsetzungen verantwortlich.

22. Security Assessments, Audits und Sicherheitsberatung

Security Assessments und Audits erfolgen im vereinbarten Umfang und stellen keine Garantie für vollständige Sicherheit, Angriffsresistenz, Compliance oder Schwachstellenfreiheit dar. Ergebnisse gelten nur für den geprüften Umfang und den Prüfungszeitpunkt.

23. KI-bezogene Leistungen

KI-Systeme, Modelle, Prompts und Drittanbieterleistungen können probabilistische, fehlerhafte, unvollständige oder unerwartete Ergebnisse liefern. Der Kunde ist verantwortlich für fachliche Prüfung, Freigabe, menschliche Kontrolle, rechtmässige Nutzung, Datenschutz, Urheberrechte und Risikomanagement.

Simplicon AG schuldet ohne ausdrückliche Zusage keine bestimmte Modellleistung, Genauigkeit oder dauerhafte Verfügbarkeit von KI-Drittanbieterleistungen.

24. Rollout Services, Implementierungen und Migrationen

Rollouts, Implementierungen und Migrationen setzen eine aktive Mitwirkung des Kunden, funktionsfähige Kundensysteme, verfügbare Zugänge und hinreichende Backups voraus.

Produktive Nutzung gilt als Abnahme, soweit keine wesentlichen Mängel innert 5 Arbeitstagen rechtzeitig gerügt werden.

25. Support und Betrieb

Support- und Betriebsleistungen werden nach der jeweiligen Vereinbarung erbracht. Ohne spezifisches SLA bestehen keine garantierten Servicezeiten, Reaktionszeiten oder Verfügbarkeiten.

C. Besondere Bestimmungen für Waren, Hardware, Software und Lizenzen

26. Handel mit Waren, Hardware und Standardsoftware

Simplicon AG handelt mit Waren, Hardware, Standardsoftware, Lizenzen und IT-Produkten von Herstellern, Distributoren und Technologiepartnern. Produkteigenschaften, Lebenszyklen, Garantien, Lieferfristen, Verfügbarkeiten und Lizenzmodelle richten sich nach den Angaben der jeweiligen Hersteller.

27. Lieferung, Nutzen und Gefahr

Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Nutzen und Gefahr gehen mit Übergabe oder Versand an den Kunden bzw. Bereitstellung elektronischer Zugänge über.

28. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltung

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben gelieferte Waren, Hardware und sonstige eigentumsfähige Gegenstände im Eigentum von Simplicon AG, soweit rechtlich zulässig. Software, Lizenzen, Cloud-Zugänge und Subscriptions unterliegen den jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen.

29. Gewährleistung, Herstellergarantie und Mängelrüge

Für Waren, Hardware, Standardsoftware und Drittanbieterprodukte gelten primär die Garantien und Supportbedingungen der jeweiligen Hersteller. Mängel sind innert 5 Arbeitstagen schriftlich zu rügen; verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung.

30. Software, Lizenzen und Subscription-Leistungen

Die Nutzung richtet sich nach den anwendbaren Lizenz-, Nutzungs- und Vertragsbedingungen der Hersteller. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der Lizenzbedingungen, Nutzerzahlen und sonstigen Vorgaben. Hersteller- oder anbieterbedingte Preis-, Modell- oder Konditionsänderungen kann Simplicon AG an den Kunden weitergeben.

31. Cloud-Services und Drittanbieter

Für Cloud-Services und Drittanbieterleistungen gelten zusätzlich die Bedingungen, Verfügbarkeiten, Wartungsfenster und Haftungsbeschränkungen der jeweiligen Drittanbieter. Simplicon AG haftet nicht für Ausfälle, Störungen oder Sicherheitsvorfälle von Drittanbietern, Cloud-Anbietern, Rechenzentren oder Telekommunikationsanbietern, soweit gesetzlich zulässig.

D. Besondere Bestimmungen für Cloud-, Subscription- und Managed Services

32. Managed Services und SLA

Servicezeiten, Reaktionszeiten, Wartungsfenster, Prioritäten und sonstige Service Levels ergeben sich aus dem jeweiligen SLA. Ohne ausdrückliches SLA schuldet Simplicon AG keine bestimmten Verfügbarkeiten oder Reaktionszeiten.

33. Wartung, Updates und Betriebsfenster

Simplicon AG kann Wartungen, Updates, Patches und Sicherheitsmassnahmen durchführen. Wartungsfenster werden projektspezifisch vereinbart oder angemessen angekündigt, sofern keine Dringlichkeit eine kurzfristige Durchführung erfordert.

34. Backup und Wiederherstellung

Die Verantwortung für Backup, Wiederherstellung, Archivierung und Business Continuity liegt grundsätzlich beim Kunden. Simplicon AG übernimmt entsprechende Verantwortung nur, wenn dies ausdrücklich und projektspezifisch vereinbart ist.

35. Security-Verantwortung

Die Verantwortung für Informationssicherheit, Risikomanagement, Berechtigungen, Benutzerverwaltung und Sicherheitsentscheidungen liegt grundsätzlich beim Kunden. Simplicon AG übernimmt Security-Verantwortung nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang.

36. Ausschlüsse bei Managed Services und Support

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind ausgeschlossen:

  1. Störungen durch Drittanbieter, Hersteller, Cloud-, Internet-, Telekommunikations- oder Stromanbieter
  2. Störungen aufgrund von Kundensystemen, Altsystemen, fehlenden Updates oder nicht freigegebenen Wartungen
  3. Schäden durch Benutzerfehler, unsachgemässe Nutzung oder Eingriffe Dritter
  4. Sicherheitsvorfälle, Malware, Phishing, Ransomware und sonstige Cyberrisiken, soweit nicht schuldhaft verursacht
  5. Wiederherstellung aus Backups, Restore-Tests, Notfallübungen, forensische Analysen oder Incident Response
  6. Lizenz-, Datenschutz-, Compliance- oder regulatorische Prüfungen

E. Öffentliche Beschaffung

37. Beschaffungen der öffentlichen Hand, BöB, VöB und WTO-Staatsvertragsbereich

Bei Leistungen im Zusammenhang mit öffentlichen Beschaffungen gelten die zwingenden gesetzlichen Vorgaben sowie die ausdrücklich in die Ausschreibung oder den Vertrag einbezogenen Bedingungen des öffentlichen Auftraggebers vorrangig, soweit sie diesen AGB widersprechen. Diese AGB gelten ergänzend und subsidiär.

Simplicon AG ist berechtigt, im Angebot Vorbehalte, Präzisierungen oder Abweichungen zu Ausschreibungsbedingungen aufzunehmen, soweit dies nach dem jeweiligen Verfahren zulässig ist. Regulatorische, branchenspezifische oder vergaberechtliche Sonderanforderungen gelten nur, wenn sie vor Vertragsschluss vollständig offengelegt und ausdrücklich Vertragsbestandteil wurden.

F. Schlussbestimmungen

38. Änderungen der AGB

Simplicon AG kann diese AGB für künftige Verträge ändern. Für bestehende Verträge gelten Änderungen nur, wenn sie vereinbart werden oder wenn der Vertrag eine Anpassung vorsieht und der Kunde der Änderung nicht innert angemessener Frist widerspricht.

39. Abtretung und Verrechnung

Der Kunde darf Forderungen, Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von Simplicon AG abtreten. Simplicon AG darf Forderungen zu Inkasso-, Finanzierungs- oder Sicherungszwecken abtreten. Der Kunde darf Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen verrechnen.

40. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eines Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen die betroffene Bestimmung durch eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

41. Anwendbares Recht

Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem Kunden und Simplicon AG ist materielles Schweizer Recht anwendbar. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen, soweit rechtlich zulässig.

42. Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Zug, Schweiz, soweit kein zwingender gesetzlicher Gerichtsstand entgegensteht. Simplicon AG ist berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz oder an einem anderen gesetzlich zuständigen Gerichtsstand zu belangen.

43. Sprache

Die deutsche Fassung dieser AGB ist verbindlich. Übersetzungen dienen der Verständlichkeit; bei Widersprüchen geht die deutsche Fassung vor.

44. Inkrafttreten

Diese AGB treten im Januar 2026 in Kraft und ersetzen alle früheren Fassungen.

Stand: Januar 2026. Simplicon AG, Zug. Simplicon AG behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuelle Fassung.